Die Grunderwerbssteuer – Was Du beim Grundstückskauf beachten musst

Wenn Du ein Grundstück für Dein Fertighaus kaufst, gehört die Grunderwerbssteuer zu den Baunebenkosten, die Du bei der Finanzierung unbedingt einkalkulieren solltest. Diese Steuer wird fällig, wenn der Kauf des Grundstücks im Grundbuch eingetragen wird. In diesem Beitrag erklären wir, was die Grunderwerbssteuer ist, wann sie fällig wird, wie sie berechnet wird und was Du bei einem Kauf über einen Bauträger beachten musst.

Inhalt

Was ist die Grunderwerbssteuer?Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbssteuer ist eine Kaufsteuer, die beim Erwerb von Grundstücken fällig wird. Diese Steuer musst Du an das Finanzamt zahlen, sobald der Kaufvertrag abgeschlossen und die Eintragung im Grundbuch erfolgt ist. Sie gehört zu den Baunebenkosten, die beim Grundstückserwerb und der Planung Deines Fertighauses berücksichtigt werden müssen.

Seit 2007 haben die Bundesländer die Freiheit, den Steuersatz individuell festzulegen. Zuvor galt deutschlandweit der gleiche Steuersatz, aber nun kann dieser je nach Bundesland variieren. In vielen Bundesländern liegt der Steuersatz zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.

Wann wird die Grunderwerbssteuer fällig?

Die Grunderwerbssteuer wird fällig, sobald die Grundbucheintragung des Grundstücks erfolgt ist. In der Regel dauert dies ein paar Monate nach dem Kauf. Das bedeutet, dass Du in dieser Zeit noch keine Zahlung leisten musst, sondern erst dann, wenn die Eintragung abgeschlossen ist und Du vom Finanzamt einen entsprechenden Steuerbescheid erhältst.

Falls Du das Grundstück jedoch nicht direkt, sondern über einen Bauträger oder mit einem Hausbauvertrag erwirbst, kann die Grunderwerbsteuer deutlich höher ausfallen, was oft für Käufer überraschend ist.

Wie wird die Grunderwerbssteuer berechnet?

Die Berechnung der Grunderwerbssteuer basiert auf dem Kaufpreis des Grundstücks, der im Notarvertrag festgelegt ist. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland, sodass Du den für Dein Bundesland geltenden Steuersatz ermitteln musst, um den genauen Betrag zu berechnen.

Beispiel: Angenommen, Du kaufst ein Grundstück im Wert von 100.000 € und der Steuersatz in Deinem Bundesland beträgt 6 %. Die Berechnung der Grunderwerbsteuer würde folgendermaßen aussehen:

  • Kaufpreis: 100.000 €

  • Steuersatz (6%): 6.000 €

  • Grunderwerbsteuer: 6.000 €

Falls Du das Grundstück über einen Bauträger kaufst, wird die Steuer auf den gesamten Kaufpreis des Grundstücks und des Hauses erhoben. Dies führt oft zu einer höheren Steuerzahlung, da der Kaufpreis für das Grundstück mit dem Preis des Neubaus kombiniert wird.

Besonderheiten beim Grundstückskauf über einen Bauträger

Wenn Du das Grundstück nicht direkt, sondern über einen Bauträger kaufst, musst Du mit einer höheren Grunderwerbsteuer rechnen. Der Grund: Der Bauträger verkauft Dir das Grundstück zusammen mit dem Hausbau, was zu einem Koppelgeschäft führt. In diesem Fall wird die Steuer auf den gesamten Kaufpreis von Grundstück und Haus berechnet.

Beispiel für einen Bauträgerkauf:

  • Kaufpreis für Grundstück: 50.000 €

  • Hausbaupreis: 150.000 €

  • Gesamtpreis: 200.000 €

  • Grunderwerbsteuer (6%): 12.000 €

In diesem Fall wird die Steuer auf den gesamten Betrag von 200.000 € erhoben, anstatt nur auf den Grundstückspreis von 50.000 €. Dies kann Deine Baunebenkosten erheblich erhöhen, weshalb es wichtig ist, diese Faktoren bei der Kalkulation einzubeziehen.

Fazit: Grunderwerbsteuer in die Baunebenkosten einplanen

Die Grunderwerbsteuer ist ein nicht unerheblicher Teil der Baunebenkosten, den Du beim Grundstückskauf für Dein Fertighaus unbedingt berücksichtigen musst. Sie wird auf den Kaufpreis des Grundstücks erhoben und variiert je nach Bundesland. Besonders beim Kauf über einen Bauträger solltest Du mit einer höheren Steuerlast rechnen, da hier der Preis für das Grundstück und das Haus kombiniert wird. Achte darauf, diese Kosten frühzeitig in Deine Finanzplanung einzubeziehen.

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